Ausschreibung Journalistenpreis 2010

Journalistenpreis   
“SUI COLLI DI CONEGLIANO VALDOBBIADENE - PRIMAVERA  PROSECCO DOCG 2010”
“AUF DEN HÜGELN VON CONEGLIANO VALDOBBIADENE – PRIMAVERA PROSECCO DOCG 2010”


Art. 1  Gegenstand
Der Journalistenpreis „SUI COLLI DI CONEGLIANO VALDOBBIADENE - PRIMAVERA PROSECCO DOCG 2010“, der vom Organisationskomitee der Veranstaltung mit dem Namen „Sui Colli di Conegliano Valdobbiadene - Primavera Prosecco Docg 2010” („Auf den Hügeln von Conegliano Valdobbiadene – Primavera Prosecco DOCG 2010“) eingerichtet wurde, ist Presseartikeln vorbehalten, die in Zeitschriften, Tageszeitungen, auf Websites und in Rundfunk- und Fernsehprogrammen italienischer und ausländischer Sender veröffentlicht werden, die Aktivitäten und Initiativen der historischen Veranstaltung mit der neuen Bezeichnung „Primavera Prosecco DOCG“ und die Hügellandschaft bzw. Landschaft am Fuße der Voralpen der Provinz Treviso zum Inhalt haben und sich mit diesem Thema befassen, mit dem Ziel, das Erbe und die Qualität der önologischen, kulinarischen, typischen, künstlerischen und kulturellen Ressourcen der Hügel von Conegliano und Valdobbiadene bekannt zu machen und aufzuwerten.

Art. 2 Teilnahme
Die Teilnahme steht italienischen und ausländischen Berufsjournalisten und –publizisten offen, die Mitglieder des Journalisten-Verbandes sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Journalisten, die Mitglieder der Jury sind, sowie alle Angehörigen oder Mitarbeiter der Jurymitglieder oder des Organisationskomitees.

Art. 3 Teilnahmezeitraum und -fristen
Zugelassen zum Wettbewerb sind Artikel, Reportagen oder Programmbeiträge, die im Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2010 und dem 30. Mai 2010 veröffentlicht oder gesendet werden. Jeder Teilnehmer kann nur mit einem Artikel oder Programm oder einer Reportage teilnehmen.
Zugelassen zum Wettbewerb sind Werke von Autoren, die offiziell von den Jurymitgliedern ausgewählt und empfohlen werden bzw. per Post bis zum 30. Mai 2010 eingesandt werden an:  Segreteria Premio Giornalistico “SUI COLLI DI CONEGLIANO VALDOBBIADENE – PRIMAVERA PROSECCO DOCG” Altamarca Associazione – Villa dei Cedri,  Via Piva 89, 31049 Valdobbiadene (TV) Tel. 0423.972372  Fax 0423.975510 altamarca@altamarca.it .

Art. 4 Teilnahmebedingungen
Die von der Jury empfohlenen und die teilnehmenden Autoren müssen je nach Wettbewerbskategorie (Art. 5 dieser Ausschreibung) den Artikel oder die Reportage an das Sekretariat unter Angabe der Daten ihrer Mitgliedschaft im Journalisten-Verband, der Angaben zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit, des Veröffentlichungsdatums, falls notwendig der Nennung des Leiters der Zeitung/Zeitschrift bzw. des Netzwerkes oder der Online-Redaktion und der Ermächtigung zur Verarbeitung der persönlichen Daten nach Rechtverordnung 196/2003 (Datenschutzverordnung) schicken.
Für jedes Werk ist somit einzureichen:
1 Originaltext, der in einer Print-Zeitung oder im Internet veröffentlicht wurde
oder
1 Aufnahme der Fernsehreportage auf VHS-Videocassette oder DVD (Macro-Beta-Mignon)
oder
1 Aufnahme der Rundfunkreportage auf Audiocassette oder CD/CD-Rom.
Werke in einer Fremdsprache sind mit einer Übersetzung in italienischer oder, als zweite Möglichkeit, in englischer Sprache zu versehen.
Die empfohlenen und/oder eingereichten Werke werden nicht zurück gegeben. Die ausgezeichneten Werke können nach Ermessen des Förderkomitees verwendet werden.
Nach Fristablauf beim Sekretariat empfohlene und/oder eingegangene Werke (Art. 9 dieser Ausschreibung) werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Für Werke, die zwischen dem 20. und 30. Mai 2010 im Rundfunk bzw. Fernsehen veröffentlicht und/oder ausgestrahlt werden, darf vorab eine Kopie eingereicht werden, unter der Bedingung, dass danach und so bald wie möglich die Originaldokumentation eingereicht wird, wie in Art. 4 dieser Preisausschreibung gefordert. In jedem Fall ist zur Zulassung zum Wettbewerb und zur Vermeidung des automatischen Ausschlusses beim Sekretariat ein eindeutiger Beweis vorzulegen, dass die Werke innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Frist, d.h. bis zum 30. Mai 2010, verbreitet wurden.  
Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich und beinhält die Annahme und Einhaltung aller Vorschriften dieser Wettbewerbsregeln.

Art. 5 Preise
Auf der Grundlage und unter Beachtung der Teilnahmebedingungen und des Wettbewerbsgegenstandes, so wie in Art. 1 dieser Ausschreibung angegeben, werden 5 (fünf) Preise für folgende Kategorien verliehen:
a.    Sonderpreis „Conegliano Valdobbiadene DOCG“ für das unter allen ausgewählten Werken absolut beste veröffentlichte und weit verbreitete Originalwerk oder Dokument.
Der vom Consorzio Tutela Prosecco Conegliano Valdobbiadene ausgelobte Preis umfasst 1.000,00 Euro (Euro tausend/00), ein Wochenende für 2 Personen in einem Hotel von Mitgliedern des Vereins Altamarca sowie 96 Flaschen DOC-Wein und DOCG-Schaumwein.
b.    Preis „Altamarca – Colline del Veneto“ für den besten, in einer Tageszeitung veröffentlichten Artikel.
Der vom Verein Altamarca Associazione ausgelobte Preis umfasst 500,00 Euro (Euro fünfhundert/00), ein Wochenende für 2 Personen in einem Hotel von Mitgliedern des Vereins Altamarca sowie 48 Flaschen DOC-Wein und DOCG-Schaumwein.
c.    Preis „Colli di Conegliano Doc“ für den besten in Zeitschriften und Wochenzeitungen veröffentlichten Zeitungsartikel.
Der vom Consorzio Tutela Vini Colli di Conegliano Doc ausgelobte Preis umfasst 500,00 Euro (Euro fünfhundert/00), ein Wochenende für 2 Personen in einem Hotel von Mitgliedern des Vereins Altamarca sowie 48 Flaschen DOC-Wein und DOCG-Schaumwein.  
d.    Preis „Verdiso“ für den besten Rundfunk-/Fernsehbeitrag.
Der vom Verein Amici del Verdiso “E’ Verdiso” ausgelobte Preis umfasst 500,00 Euro (Euro fünfhundert/00), ein Wochenende für 2 Personen in einem Hotel von Mitgliedern des Vereins Altamarca sowie 48 Flaschen DOC-Wein und DOCG-Schaumwein.
e.    Preis „Marca Treviso“ für den besten im Internet veröffentlichten Artikel.
Der vom Consorzio di Promozione Turistica Marca Treviso ausgelobte Preis umfasst 500,00 Euro (Euro fünfhundert/00), ein Wochenende für 2 Personen in einem Hotel von Mitgliedern des Vereins Altamarca sowie 48 Flaschen DOC-Wein und DOCG-Schaumwein.

Art. 6 Bewertungskriterien
Bei der Auswahl der Werke berücksichtigt die Jury besonders: den emotionalen Ausdruck und Kommunikationswert des in Art. 1 dieser Ausschreibung genannten Themas und Gegenstandes, die Originalität und Neuheit, den Stil, die Vollständigkeit der Informationen zum Produktionsgut und zur Gastfreundlichkeit der Altamarca für den Verbraucher und die Verbreitung der Zeitung oder Zeitschrift oder des Netzwerkes oder der Website, in der der Artikel oder der Beitrag veröffentlicht wurde. Die Entscheidungen zur Preisverleihung werden mit unanfechtbarem Urteil der Jury getroffen.

Art. 7 Jury
Die Preisjury besteht aus 7 Mitgliedern, die folgendermaßen bestimmt werden:
- 1 vom Organisationskomitee ernanntes Mitglied
- 1 vom Primavera Prosecco DOCG-Pressebüro ernanntes Mitglied
- 1 vom Consorzio Tutela Prosecco Conegliano Valdobbiadene ernanntes Mitglied
- 1 Berufsjournalist der italienischen Wein- und Tourismus-Fachpresse
- 1 Berufsjournalist, der vom Journalistenverband des Veneto ernannt wird
- 1 Berufsjournalist, der vom Verein Altamarca ernannt wird
- 1 vom Verein Associazione Città del Vino ernanntes Mitglied.
Die bestellten Jurymitglieder oder die für die Bestellung zuständigen Organe müssen spätestens bis zum 30. Mai 2010 dem Preissekretariat den jeweiligen Stellvertreter mitteilen.
Die Jury gibt, unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder, ihr Urteil mit offener Abstimmung und relativer Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder ab; jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Jury zieht eine „Kommunikations-Fachkommission“ hinzu, die entsprechend den Eigenschaften und Kategorien des Wettbewerbs eine erste Auswahl vornimmt und der Jury eine kleine Zahl von Werken vorlegt, wobei sich die Jury in jedem Fall vorbehalten kann, die Werke einzeln zu prüfen. Der Verein Altamarca übernimmt in seiner Funktion als Kommunikationsleiter des Organisationskomitees alle operativen Aufgaben, die Auslobung und die Sekretariatsarbeit für die Preisverleihung.
Der Altamarca-Vereinsleiter übernimmt die Aufgabe des Sekretärs. Die Jury gibt ihr endgültiges und nicht anfechtbares Urteil spätestens bis zum 30. Juni 2010 ab. Auf der Grundlage der erstellten Rangliste informiert das Sekretariat die einzelnen Gewinner. Alle anderen Teilnehmer erhalten keine Mitteilung.

Art. 8 Preisverleihung und Bekanntmachung
Die Gewinner werden aufgefordert, an der Preisverleihung teilzunehmen und ihren Preis anlässlich einer besonderen Veranstaltung in Empfang zu nehmen, die zum Abschluss aller Kultur-, Wein- und Kulinarikausstellungen 2010 stattfinden wird. Das Organisationskomitee teilt den Gewinnern Ort und Datum der Veranstaltung für die Preisübergabe mit.
Das Wettbewerbsergebnis wird vom Pressebüro über eine nationale Pressemitteilung bekannt gegeben und auf allen Websites des Organisationskomitees und des Vereins Altamarca veröffentlicht. Die Gewinne werden vom Organisationskomitee geliefert.

Art. 9 Das Institutions- und Organisationssekretariat des Wettbewerbs
Das Wettbewerbssekretariat, bei dem alle Arbeiten und Aufgaben der Jury abgewickelt werden und alle am Wettbewerb teilnehmenden Werke, einschließlich der empfohlenen, mit den Unterlagen gemäß Art. 4 dieser Ausschreibung einzureichen sind, übernimmt der Verein Altamarca mit Sitz in: Villa dei Cedri – Via Piva, 89 – 31049 Valdobbiadene (TV) Tel. 0423.972372  Fax 0423.975510 altamarca@altamarca.it.

Art. 10 Rechts- und Identifizierungsaspekte
Der Geldpreis für die gegenständliche Veranstaltung fällt nicht unter die Preisveranstaltungen gemäß Art. 6 lit. A Absatz 1 Dekret des Präsidenten der Republik DPR 430/2001. Die ausgezeichneten Werke bleiben nach dem Urheberrecht Eigentum des Autoren, dürfen aber vom Organisationskomitee verwendet werden.  
Alle Teilnehmer stimmen der – auch partiellen - Verwendung und Veröffentlichung der eingereichten Artikel oder Reportagen zu, wobei sie ihr Recht behalten, als Urheber genannt zu werden. Sofern von Jurymitgliedern empfohlene Werke zu den Gewinnern zählen, muss für diese auch die befreiende Nutzungserklärung beantragt werden.
Das Wettbewerbssekretariat und das Organisationskomitee werden vorab von jeglicher Haftung für eventuelle Beanstandungen befreit, die in Bezug auf Originalität, Urheberrechte, geistiges Eigentum, Urheberschaft oder Entwicklung oder Leitung der am Wettbewerb teilnehmenden Werke vorgebracht werden könnten, oder für eventuelle Nachahmungen oder Aneignungen der Werke durch Dritte.

Art. 11 Änderungen
Das Organisationskomitee behält sich vor, Änderungen an dieser Ausschreibung vorzunehmen, sofern diese wegen höherer Gewalt erforderlich sein sollten, und verpflichtet sich, diese vorrangig den für die Bestellung der Jurymitglieder zuständigen Organen und, über seine Kommunikationskanäle, allen Presseorganen mitzuteilen.

 

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